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Dieser Abschnitt liefert Ihnen alle Informationen, die für die Inanspruchnahme unserer Leistungen wichtig und nützlich sind.

 

Sie brauchen zu Ihrer Behandlung nur Ihre Ordonnance/ Verordnung vom Arzt mitzubringen und bequeme Kleidung.  Außer sie möchten eine Privatleistung in Anspruch nehmen die Sie dann selbst zahlen müssen. Dies ist auch möglich.

Frische Handtücher haben wir in der Praxis.

 

In meiner Praxis habe ich die Möglichkeiten Rezepte von Luxembourg und Deutschland abzurechnen wenn Sie über Luxemburg Sozialversichert sind. Bitte achten Sie darauf dass die Verordnung nicht älter als 30 Tage  ist wenn Sie zu mir kommen.

 

Deutsche Rezepte können auch abgerechnet werden wenn Sie nicht in Luxembourg versichert sind. Dadurch erhöht sich allerdings ihre Zuzahlung. Für weitere Informationen dazu sprechen Sie uns bitte persönlich an.